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Krafträder und Leichtkrafträder - Klasse A und A1

Motorradfahren macht Spaß und bietet einzigartige Erlebnisse. Es ist wohl die faszinierendste Art, sich auf der Straße fortzubewegen. Mit keinem Kraftfahrzeug ist man der Natur so nahe, erlebt man das Fahren so unmittelbar und intensiv, erfährt man die Kameradschaft und unvergleichbare Hilfe Gleichgesinnter. Die Faszination

Motorrad erschließt sich aber nur dem, der bereit ist, sich auf die Maschine einzulassen, sich mit ihr intensiv auseinander zusetzen. Ein Motorrad lässt sich nicht einfach benutzen, es will beherrscht werden. Zu dieser nötigen Selbstkontrolle gehört auch der Grundsatz, nur dann Motorrad zu fahren, wenn man ganz fit und hellwach ist.

Aufteilung der Klassen

   

Klasse:

Alter:
Geschwindigkeit:
schließt ein:

entspricht:

Wortlaut:

A

18 / 25 Jahre
mehr als 45km/h
Klasse A1, M

alter Klasse 1 und 1a

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg; dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.

 

A1

16 Jahre
max. 80km/h
Klasse M

alter Klasse 1b

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von:

80 km/h für 16 - 17jährige

und unbegrenzt ab 18 Jahre.

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Benötigte Unterlagen nach § 21 FeV
(Fahrerlaubnis-Verordnung)
  • Personalausweis/Pass
  • ein Lichtbild - rechteckig, Mindestgröße 36 x 45 mm
  • Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
    am Unfallort (4 Doppelstunden)

     Wichtiger Hinweis!
    (unter Umständen nicht erforderlich, siehe § 19 Abs. 5)

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Für eine erfolgreiche Ausbildung und Prüfung ist eine umfassende und gründliche Ausbildung von ausschlaggebender Bedeutung. Im theoretischen Zusatzunterricht vermittelt der Fahrlehrer das notwendige Rüstzeug für das sicher Führen von Motorrädern. Im Regelfall wird der Unterrichtsstoff in 16 Doppelstunden erteilt. Bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis reduzieren sich zwar die Ausbildungsstunden, aber Lernen hat noch niemandem geschadet.

Theoretische Ausbildung und Prüfung

Klasse:

*1 Grundtheorie:
*1 Zusatztheorie:

Prüfungsfragen:

nicht bestanden:

Praktische Prüfung:

 

A 

12 Doppelstunden 
4 Doppelstunden 

30 Fragen
(von A1 auf A 20 Fragen)
11 Fehler
(von A1 auf A 7 Fehler)

60 Minuten

 

A1 

12 Doppelstunden 
4 Doppelstunden

30 Fragen

11 Fehler


45 Minuten

  *1 = eine Doppelstunde dauert 90 Minuten!

In der praktischen Ausbildung lernen Sie zunächst den Umgang mit dem Motorrad auf verkehrsarmen oder verkehrsfreien Straßenabschnitten. Erst im Anschluss daran fahren Sie im öffentlichen Straßenverkehr, begleitet vom Fahrlehrer, der Ihnen über Funk alle erforderlichen Anweisungen und Korrekturen übermitteln kann.

Die Ausbildungsfahrten nach §5 (3) Fahrschülerausbildungsordnung

Klasse

Überlandfahrten

Autobahnfahrten

Nachtfahrten

A

5 UE / 225 Minuten

4 UE / 180 Minuten

3 UE / 135 Minuten

A1

5 UE / 225 Minuten

4 UE / 180 Minuten

3 UE / 135 Minuten

A auf A1

3 UE / 135 Minuten

2 UE / 90 Minuten

1 UE / 45 Minuten

 

1 UE = eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten Dauer!

Nach der Grundausbildung sind je nach Klasse und Vorerfahrung besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.

Viel Erfolg!


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