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Personenkraftwagen - Klasse B und BE

Allein das Wort "Führerschein" steht schon als Synonym für den PKW-Führerschein. Wenn Sie den "Führerschein machen" wollen heißt dies, die Prüfung bestehen und ein guter Autofahrer werden wollen. Wir zeigen Ihnen den sicheren Weg dahin. Sie brauchen dazu Wissen und Erfahrung.

Wissen brauchen Sie, weil sich ein Auto nicht immer nach Ihren Wünschen bewegt, sondern Naturgesetzen folgt, die Sie kennen müssen, und weil der Straßenverkehr sich nicht von selbst regelt, sondern durch Verordnungen und Gesetze geregelt wird, die sie auch kennen müssen.

Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Erwerb des
Führerscheins auch mit 17 Jahren möglich!

Aufteilung der Klassen

   
Klasse:

Alter: 
schließt ein:
Zugfahrzeug:
Anhänger


entspricht:

Wortlaut:
B

18 Jahre (17 Jahre) *1
Klasse L, M, S
nicht mehr als 3,5t
nicht mehr als 750kg


alter Klasse 3

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).

*1 Begleitendes Fahren ab 17 Jahre: Geregelt wird dies in § 48 a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
 
BE

18 Jahre (17 Jahre) *1
Klasse L, M, S
nicht mehr als 3,5t
max. 1,5fache des Zugfahrzeugs

alter Klasse 3

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

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Benötigte Unterlagen nach § 21 FeV
(Fahrerlaubnis-Verordnung)
  • Personalausweis/Pass
  • ein Lichtbild - rechteckig, Mindestgröße 36 x 45 mm
  • Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
    am Unfallort (4 Doppelstunden)

     Wichtiger Hinweis!
    (unter Umständen nicht erforderlich, siehe § 19 Abs. 5)

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Für ihre erfolgreiche Ausbildung und Prüfung ist eine umfassende und gründliche Ausbildung von ausschlaggebender Bedeutung. Im theoretischen Zusatzunterricht, mit modernsten Medien (Video, CDI, CD-ROM, DVD, etc.) vermittelt Ihnen der Fahrlehrer das notwendige Wissen für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Der Unterrichtsstoff wird in 14 Doppelstunden erteilt.

Theoretische Ausbildung und Prüfung

Klasse:

*1 Grundtheorie:
*1 Zusatztheorie:

Prüfungsfragen:
nicht bestanden:

Praktische Prüfung:

 

B

12 Doppelstunden 
2 Doppelstunden 

30 Fragen
11 Fehler

45 Minuten

 

BE

-/- 
-/-
 
-/-
-/-

45 Minuten

  *1 = eine Doppelstunde dauert 90 Minuten!

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In der praktischen Ausbildung lernen Sie zunächst grundlegende Dinge, die zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr erforderlich sind. Nach der sog. Grundstufe führt Sie der Fahrlehrer über die Aufbaustufe zur Leistungsstufe, dass heißt, sie absolvieren nun Ihre Übungsfahrten im "Großstadtdschungel".

Die Ausbildungsfahrten nach §5 (3) Fahrschülerausbildungsordnung

Klasse

Überlandfahrten

Autobahnfahrten

Nachtfahrten

B

5 UE / 225 Minuten

4 UE / 180 Minuten

3 UE / 135 Minuten

BE

3 UE / 135 Minuten

1 UE / 45 Minuten

1 UE / 45 Minuten

 

1 UE = eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten Dauer!

Aber keine Angst, Ihr Fahrlehrer steht Ihnen jederzeit als Partner hilfreich zur Seite. Nach dieser Grundausbildung sind besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben, die Sie zur Prüfungsreife führen.

Viel Erfolg!


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