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Kleinkrafträder - Klasse M

Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse M erlangen Sie auch eine besondere Verantwortung. Einerseits haben Sie aufgrund der Geschwindigkeit die Möglichkeit am fließenden Straßenverkehr teilzunehmen, andererseits werden Sie aber leider mit Ihrem Mokick von anderen Verkehrsteilnehmern immer wieder unterschätzt.

Sie brauchen dazu Wissen und Erfahrung. Wissen brauchen Sie, weil der Straßenverkehr sich nicht von selbst regelt, sondern durch Verordnungen und Gesetze geregelt wird, die Sie auch kennen müssen. Erfahrung erlangen Sie durch gezielten praktischen Unterricht von Fahrlehrern, die sich nicht nur beruflich mit Mokicks oder Motorrädern befassen.

Übersicht der Klasse M

 

Klasse:

Alter:
Geschwindigkeit:
Hubrau:

schließt ein:

Wortlaut:

M

16 Jahre
nicht mehr als 45km/h
nicht mehr als 50ccm
-/-

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

 

Benötigte Unterlagen nach § 21 FeV
(Fahrerlaubnis-Verordnung)
  • Personalausweis/Pass
  • ein Lichtbild - rechteckig, Mindestgröße 36 x 45 mm
  • Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
    am Unfallort (4 Doppelstunden)

     Wichtiger Hinweis!
    (unter Umständen nicht erforderlich, siehe § 19 Abs. 5)

Für eine erfolgreiche Ausbildung und Prüfung ist eine umfassende und gründliche Ausbildung von ausschlaggebender Bedeutung. Im theoretischen Zusatzunterricht vermittelt der Fahrlehrer das notwendige Rüstzeug für das sichere Führen von Leichtkrafträdern. Im Regelfall wird der Unterrichtsstoff in 12 Doppelstunden erteilt.

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Theoretische Ausbildung und Prüfung

Klasse:

*1 Grundtheorie:
*1
Zusatztheorie:

Prüfungsfragen:

nicht bestanden:

Praktische Prüfung:

 

M

12 Doppelstunden
2 Doppelstunden

30 Fragen
11 Fehler

30 Minuten

  *1 = eine Doppelstunde dauert 90 Minuten!

In der praktischen Ausbildung lernen Sie zunächst den Umgang mit dem Mokick auf verkehrsarmen oder verkehrsfreien Straßenabschnitten.

Erst im Anschluss daran fahren Sie im öffentlichen Straßenverkehr, begleitet vom Fahrlehrer, der Ihnen über Funk alle erforderlichen Anweisungen und Korrekturen übermitteln kann. Je nach Kenntnis bzw. Vorerfahrung werden Sie in etwa zwischen 2 und 8 Fahrstunden benötigen.

Viel Erfolg!


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