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Fahrerlaubnis auf Probe (StVG §2a) - Aufbauseminar ASF Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis ist die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit anzurechnen. Die Regelungen über die Fahrerlaubnis auf Probe finden auch Anwendung auf Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die ihren ordentlichen Wohnsitz in das Inland verlegt haben. Die Zeit seit dem Erwerb der Fahrerlaubnis ist auf die Probezeit anzurechnen. Die Beschlagnahme, Sicherstellung oder Verwahrung von Führerscheinen nach § 94 der Strafprozessordnung, die vorläufige Entziehung nach § 111 a der Strafprozessordnung und die sofort vollziehbare Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde hemmen den Ablauf der Probezeit. Die Probezeit endet vorzeitig, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird oder der Inhaber auf sie verzichtet. In diesem Fall beginnt mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit. Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. Seminarumfang: Zeitrahmen: |
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Aufbauseminare für Punkteauffällige mit Verurteilungen wegen Verkehrsdelikten werden auch in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Dabei wird jeder Verstoß der eingetragen wird mit 1 bis 7 Punkten gewertet ( die Anzahl der jeweiligen Punkte kann dem Bußgeldkatalog entnommen werden ). Wenn durch dieselbe Handlung mehrere Verstöße begangen werden, so wird nur die Zuwiderhandlung mit der höchsten Punktezahl berücksichtigt. Die Tilgungsfrist beträgt bei allen Bußgeldentscheidungen 2 Jahre, bei Teilnahme an einem Aufbauseminar oder verkehrspsychologischen Beratung und Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen 5 Jahre ( außer alkohol- oder drogenbedingte Straftaten). In allen übrigen Fällen dauert die Tilgungsfrist 10 Jahre. Durch einen weiteren Verstoß vor Ablauf der Tilgungsfrist, wird diese gehemmt und beginnt neu zu laufen mit dem Datum der Eintragung des letzten Verstoßes. Die Teilnehmer an den Aufbauseminaren sollen veranlasst werden, Mängel in ihrer Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und abzubauen. Ziel ist der Abbau und die Verbesserung problematischer und gefahrenträchtiger Komponenten des Verkehrsverhaltens und der Einstellungen und Werthaltungen zum Straßenverkehr, insbesondere durch:
Entwicklung positiver verkehrsgerechter Einstellungen und Verhaltensweisen. Seminarumfang: Die Testfahrt wird in Gruppen durchgeführt und dauert je Teilnehmer ca. 45 Minuten (30 Minuten Fahrzeit und 15 Minuten Besprechung). Die Testfahrt in einer 3er-Gruppe dauert daher für alle Mitfahrer insgesamt mindestens 135 Minuten. |